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Ökodesign-Info

Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist die europäische Richtlinie, die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung "energieverbrauchsrelevanter Produkte" innerhalb der EU festlegt. Gemäß der sogenannten "LOT20"-Gesetzgebung müssen sich alle lokalen Raumheizgeräte, die in der EU zum Verkauf angeboten werden an diese Regeln halten.

Welche Produkte sind betroffen:

  • Elektrische Fußbodenheizungen die als Sets verkauft werden
  • Ortsbewegliche und ortsfeste Einzelraumheizgeräte
  • Konvektoren, Schnellheizer
  • Heizstrahler in Räumen
  • Nachspeicherheizgeräte

Elektrische Heizkörper, Infrarotheizgeräte und Flächenheizungen fallen in die Kategorie "ortsfester elektrische Heizgeräte" und müssen bei einer Neuanschaffung von über 250W einen Wirkungsgrad von mindestens 38% aufweisen. Die Effizienz hängt davon ab, wie viele energiesparende Funktionen in das Produkt integriert sind. Einfach gesagt - wein ein Produkt keine dieser Funktionen hat, wird es nicht mit den neuen Vorschriften konform sein und ab Geltung der Richtlinie verboten.

Die Effizienz wird anhand einer Formel berechne, die prozentuale Bonus- und Strafpunkte je nach Energiesparfunktion festlegt. Intelligente Steuerungen (zB Thermostate mit Wochenprogramm) bringen prozentuale Bonuspunkte bis zu 9%. Weitere Features wie die Erkennung offener Fenster, Selbstlernmodi oder geringer Stand-by-Verbrauch bringen weitere Bonuspunkte.

Was bedeutet LOT 20?

  • elektrische Heizgeräte solten ein elektronisches Thermostat und ein programmierbares Wochenprogramm haben unabhängig davon ob man diese Funktion im Endeffekt benötigt oder nicht
  • elektrische Heizgeräte müssen entweder erkennen, ob ein Fenster geöffnet ist oder eine adaptive Start-Funktion oder einen Präsenzmelder haben
  • Die Thermostate müssen einen sehr geringen Stand-by Energieverbrauch nachweisen können

Produkte die diese Punkte nicht erfüllen dürfen ab dem 1. Jänner 2018 nicht mehr verkauft und installiert werden. Aus diesem Grund haben wir alle "einfachen" Thermostate leider aus dem Sortiment nehmen müssen.

Ausnahmen

Von der Regelung ausgenommen sind

  • Einzelraumheizgeräte die nicht dazu bestimmt sind den Raum als solches zu beheizen (zB Handtuchtrockner, Frostwächter)
  • Heizgeräte welche im Freien verwendet werden (zB Terassenstrahler)
  • Nachgeschaltete Heizgeräte die nicht autonom betrieben werden können
  • elektrische Fußbodenheizungen oder Heizkabel, wenn sie einzeln verkauft werden